Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sprachschule Aktiv – Kateryna Agostoni

Vertragspartnerin

Kateryna Agostoni, Sprachschule Aktiv, Ursberger Str. 4, 81673 München, 

Anwendungsbereich und Franchise-System

Die Sprachschule Aktiv bietet Präsenzunterricht in ihren Sprachschulen in Aachen, Augsburg, Bielefeld, Bonn, Braunschweig, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Freising, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Ingolstadt, Karlsruhe, Kassel, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Passau, Regensburg, Rosenheim, Stade, Stuttgart.

In allen weiteren Städten bietet die Sprachschule Aktiv nur Onlineunterricht sowie Privat- oder Firmenkurse vor Ort an. Sie können aber auch gerne in allen anderen Städten deutschlandweit, wo die Sprachschule Aktiv keine Schulungsräume hat, einen Deutsch Sprachkurs bei unseren Partner-Sprachschulen besuchen.

1. Allgemeines:

1. Die Sprachschule Aktiv ist ein Franchiseunternehmen, bei dem jede einzelne Sprachschule eigenständig agiert und somit für ihre eigene Kundschaft, Unterrichtsmethodik und Kursinhalte verantwortlich ist.

2. Diejenigen Kunden, die sich über die Webseite www.sprachschule-aktiv.de an die Sprachschule Aktiv wenden, können allgemeine Informationen über anderen Franchisenehmern der Sprachschule Aktiv erhalten.

3. Anmeldungen und Anfragen, die über die Webseite www.sprachschule-aktiv.de eingehen und sich auf Kurse von anderen Franchisenehmern der Sprachschule Aktiv eindeutig beziehen, werden an die entsprechenden Schulen weitergeleitet. Diese Kunden werden von den jeweiligen Schulen eigenständig betreut.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der jeweiligen Schulen im Sprachschule Aktiv Franchisenetzwerk gelten ausschließlich für die Kunden, die die jeweilige Schule betreut.

5. Kunden, die online Kurse, Einzelunterricht oder Firmenkurse in Präsenz oder online über die Webseite www.sprachschule-aktiv.de buchen, unterliegen den AGBs der Webseite www.sprachschule-aktiv.de.

6. Durch die Anmeldung zu einem Kurs und die anschließende Bestätigung der Sprachschule Aktiv schließt der Interessent einen Vertrag mit der Sprachschule Aktiv. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite der Sprachschule Aktiv.

7. Der Kunde verpflichtet sich durch die Anmeldung die Kursgebühren entweder in voller Höhe vor Kursbeginn oder in Raten zu bezahlen. Bei Ratenzahlung ist die erste Rate vor Beginn des Kurses fällig.

8. Ein Kurs ist nur nach verbindlicher Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühren gebucht.

9. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt grundsätzlich 45 Minuten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge müssen schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht gültig. Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen, Stornierungen und Anträge anzunehmen.

11. Die Durchführung der Kurse erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Lehrkräfte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

12. Die Sprachschule Aktiv ist bemüht, den Unterricht fachgerecht zu gestalten und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestmöglich beim Erreichen ihrer Lernziele zu unterstützen. Ein bestimmter Lernerfolg, das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Bestehen einer Prüfung werden jedoch nicht geschuldet und können nicht garantiert werden.

Eine vollständige Bearbeitung des eingesetzten Lehrwerks während eines Kurses kann ebenfalls nicht zugesichert werden, da sich der Unterricht nach dem Lernfortschritt, den Vorkenntnissen und dem Lerntempo der Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtet. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr.

13. Die Preise sind ohne deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollten Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Ausland anfallen, muss diese der Kunde tragen.

14. Die erste Stunde ohne Risiko (Geld-zurück-Garantie)

Die Sprachschule Aktiv ist überzeugt, dass Sie mit unseren Deutschkursen für Anfänger und Fortgeschrittene zufrieden sein werden. Deshalb bieten wir unseren Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern die „Erste Stunde ohne Risiko (Geld-zurück-Garantie)“ an.

Sollten Sie am ersten Unterrichtstag mit dem Kurs oder unserer Unterrichtsmethodik nicht zufrieden sein, können Sie den Kurs ohne Angabe von Gründen abbrechen und erhalten die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurück.

Die Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich, wenn der Rücktritt am ersten Unterrichtstag gegenüber der Sprachschule Aktiv erklärt wird.

2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte

1. Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen. Dazu müssen Sie der Sprachschule Aktiv eine eindeutige Willenserklärung in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief oder E-Mail) zukommen lassen. Sie können dazu das Widerrufsformular verwenden.

Folgen des Widerrufs:
Falls wir bis zum Widerruf schon Leistungen erbracht haben, müssen Sie eine entsprechende Entschädigung bezahlen, die dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zur Gesamtleistung entspricht.

2. Die Kurse werden für einen vorher festgelegten Zeitraum oder für eine bestimmte Stundenanzahl gebucht. Falls die Stunden nicht wahrgenommen oder unterbrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist davon nicht betroffen.

3. Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht können Teilnehmer den Vertrag nach der ersten Unterrichtsstunde innerhalb von 24 Stunden schriftlich stornieren, sofern die Voraussetzungen der Regelung „Die erste Stunde ohne Risiko“ erfüllt sind.

4. Die Sprachschule Aktiv behält sich das Recht vor, die zugewiesene Lehrkraft aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, persönlicher Notfall oder organisatorischen Gründen) durch eine andere, gleich qualifizierte Lehrkraft zu ersetzen. Ein solcher Lehrerwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Kündigung oder Stornierung des Vertrags oder zur Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren.

5. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. In diesem Fall sind die anfallenden Kursgebühren weiterhin zu bezahlen.

6. Für Kurse, die zum Zweck eines Visumverfahrens gebucht werden, gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen für Teilnehmer mit Visum.

3. Bestimmungen für Firmen- und Privatkurse

1. Die Unterrichtstermine für Firmen- und Privatkurse werden in Abstimmung mit der Sprachschule Aktiv vereinbart. Nach vorheriger Zustimmung der Sprachschule Aktiv können die Termine auch unmittelbar mit der jeweils eingesetzten Lehrkraft abgestimmt werden.

2. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten wird bei der Buchung festgelegt und ist verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Rückerstattungsrechte bleiben unberührt.

3. Kann ein Teilnehmer einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, muss dieser spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn in Textform abgesagt werden. Bei Unterrichtsterminen an Sonn- oder Feiertagen muss die Absage spätestens am letzten vorhergehenden Werktag erfolgen. Rechtzeitig abgesagte Unterrichtseinheiten werden verschoben und zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachgeholt.

4. Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Unterrichtseinheit berechnet. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass der Sprachschule Aktiv kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung des Unterrichtstermins werden angerechnet.

5. Wird ein Unterrichtstermin von der Sprachschule Aktiv oder der eingesetzten Lehrkraft abgesagt, wird die Unterrichtseinheit ohne zusätzliche Kosten nachgeholt.

6. Die gebuchten Unterrichtseinheiten müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss in Anspruch genommen werden. Verzögerungen, die von der Sprachschule Aktiv zu vertreten sind, werden auf diese Frist nicht angerechnet. Eine Verlängerung kann in begründeten Ausnahmefällen schriftlich vereinbart werden.

7. Mit vorheriger Zustimmung der Sprachschule Aktiv können noch nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten auf eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung bedarf der Textform.

8. Nach Ablauf der in Absatz 6 genannten Frist verfallen noch nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Nachholung oder Übertragung besteht in diesem Fall nicht. Gesetzliche Ansprüche sowie Ansprüche aufgrund von Umständen, welche die Sprachschule Aktiv zu vertreten hat, bleiben unberührt.

4. Bestimmungen für Intensiv- und Abendkurse

1. Intensivkurse umfassen in der Regel 20 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche, verteilt auf 4 Unterrichtsstunden täglich.

2. Abendkurse umfassen in der Regel 24 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, die an 12 Kursterminen stattfinden.

3. Die Anfangstermine der Kurse stehen fest. Die Sprachschule Aktiv behält sich jedoch das Recht vor, aus organisatorischen Gründen einzelne Kurstermine zu verlegen oder zu ändern. Die Kursteilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert.

4. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs gemäß § 5 dieser AGB mit reduzierter Unterrichtszeit durchgeführt, verschoben oder abgesagt werden.

5. Wird ein Kurs abgesagt und stimmt der Teilnehmer einer Verschiebung nicht zu, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

6. Eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn schriftlich bei der Sprachschule Aktiv eingehen. Erfolgt kein schriftlicher Antrag oder geht dieser verspätet ein, behält sich die Sprachschule Aktiv vor, den Antrag abzulehnen.

7. Für die Teilnahme an einem Folgekurs ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

5. Bestimmungen für geringe Teilnehmerzahl

1. Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Sprachschule Aktiv den Kurs mit reduzierter Unterrichtszeit bei unveränderter Kursgebühr durchführen. Der vermittelte Lernstoff und das Lernziel bleiben hiervon unberührt.

2. Bei Intensivkursen Deutsch mit drei oder vier Teilnehmern beträgt der Unterricht 2 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten pro Tag.

3. Bei Abendkursen beträgt der Unterricht:

  • bei zwei Teilnehmern: 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten,
  • bei drei Teilnehmern: 20 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

6. Bestimmungen zur Ausstellung von Bescheinigungen

1. Auf Anfrage stellt die Sprachschule Aktiv dem Teilnehmer oder einer von ihm bevollmächtigten dritten Person eine Bescheinigung über die Anmeldung, Teilnahme oder Zahlung einer gebuchten Leistung aus. Die Ausstellung einer Bescheinigung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der gebuchten Leistung.

2. Kann ein Teilnehmer aus wichtigen Gründen nicht an einem gebuchten Kurs rechtzeitig teilnehmen und weist dies vor dem Kursbeginn nach, kann er innerhalb von zwölf Monaten einmalig auf einen gleichwertigen Kurs zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht werden.

3. Weist der Teilnehmer seine Nichtteilnahme vor dem Kursbeginn durch geeignete Unterlagen (z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers, der Ausländerbehörde oder einer anderen zuständigen Stelle) nach kann er eine Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr beantragen. In diesem Fall behält die Sprachschule Aktiv eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € ein.

7. Bestimmungen für Teilnehmer mit Aufenthaltstitel

1. Die Sprachschule Aktiv stellt Bescheinigungen für aufenthaltsrechtliche Zwecke ausschließlich für Kursteilnehmer aus, die sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten und den gebuchten Onlinekurs für die Verlängerung ihres bestehenden Visums bzw. Aufenthaltstitels benötigen. Voraussetzung hierfür ist eine verbindliche Anmeldung zu einem Intensivkurs. Die Bescheinigung wird erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung ausgestellt.

  • Bei der Buchung von ein bis zwei Kursen ist die Kursgebühr vollständig im Voraus zu bezahlen.
  • Bei der Buchung von drei oder mehr Kursen beträgt die Vorauszahlung mindestens 50 % der gesamten Kursgebühr.

2. Die Sprachschule Aktiv übernimmt keine Gewähr dafür, dass die ausgestellte Bescheinigung oder der gebuchte Onlinekurs von der zuständigen Ausländerbehörde anerkannt wird. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.

3. Wird der Antrag auf Verlängerung des bestehenden Visums bzw. Aufenthaltstitels abgelehnt, erstattet die Sprachschule Aktiv die bereits gezahlten Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 €. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Teilnehmer den Ablehnungsbescheid der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich nach Erhalt an die Sprachschule Aktiv übermittelt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

4. Wurde das bestehende Visum bzw. der Aufenthaltstitel auf Grundlage der von der Sprachschule Aktiv ausgestellten Bescheinigung verlängert, ist eine Stornierung des hierfür gebuchten Kurses ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5. Werden Anmeldungen an eine andere Sprachschule innerhalb des Franchisesystems der Sprachschule Aktiv weitergeleitet, gelten für den jeweiligen Kurs ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der durchführenden Sprachschule.

8. Probestunde

1. Interessenten haben die Möglichkeit, an einer unverbindlichen und zunächst kostenfreien Probestunde teilzunehmen. Dies gilt für alle Kursarten. Bei Gruppenkursen entspricht die Probestunde einer regulären Kurseinheit. Bei Privat- und Firmenkursen umfasst sie eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten.

2. Erfolgt nach der Probestunde eine verbindliche Kursbuchung, wird die Probestunde auf das gebuchte Stundenkontingent angerechnet. Kommt keine Kursbuchung zustande, bleibt die Probestunde kostenfrei.

3. Kann der Interessent den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, muss die Probestunde spätestens 24 Stunden vor Beginn schriftlich abgesagt werden.

4. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder erscheint der Interessent ohne vorherige Absage nicht zur Probestunde, wird diese gemäß der jeweils gültigen Preisliste als Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt.

9. Gutscheine

1. Gutscheine können ausschließlich für Leistungen der Sprachschule Aktiv eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

2. Der Gutschein kann mit den Kosten für gebuchte Leistungen der Sprachschule Aktiv verrechnet werden.

3. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum.

10. Haftungsausschluss

1. Die Sprachschule Aktiv haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sprachschule Aktiv oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.

2. Die Sprachschule Aktiv übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Lernerfolg, das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Bestehen einer Prüfung. Der Lernerfolg hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen, der regelmäßigen Teilnahme und der aktiven Mitarbeit des Kursteilnehmers ab.

3. Bei Online-Unterricht liegt die Verantwortung für eine geeignete technische Ausstattung sowie eine stabile Internetverbindung beim Kursteilnehmer, soweit die Störung nicht von der Sprachschule Aktiv zu vertreten ist.

4. Bei Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten des Kursteilnehmers oder eines Unternehmens haftet die Sprachschule Aktiv nicht für Schäden, die auf die Beschaffenheit oder den Zustand der Räumlichkeiten zurückzuführen sind, sofern diese nicht von der Sprachschule Aktiv oder der eingesetzten Lehrkraft vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.