Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sprachschule Aktiv Stuttgart

Anmeldung – Buchung – Zahlungsbedingungen

Das Klicken des Buttons „Verbindliche Anmeldung“ stellt eine rechtswirksame Willenserklärung dar, die zusammen mit der Kursbestätigung seitens der Sprachschule Aktiv Stuttgart einen Dienstleistungsvertrag darstellt. Dies gilt für alle Arten von Kursen, insbesondere für Gruppen-, Privatkurse und Firmenkurse.
Abgesehen von der Online Anmeldung kann diese auch schriftlich durch ein unterschriebenes Anmeldeformular erfolgen. In diesem Fall kommt der Vertrag durch das unterschriebene Anmeldeformular und die anschließende Kursbestätigung zustande.
Der aus dem Vertrag folgenden Zahlungspflicht hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung nachzukommen. Sollte der Kursbeginn innerhalb der vierzehntägigen Frist liegen, hat der Kunde die Kursgebühr spätestens bei Kursstart zu entrichten. Mögliche Zahlungsoptionen sind Banküberweisung sowie Barzahlung.

Die Teilnahme an allen Kursen, insbesondere Gruppen-, Privat- oder Firmenkursen, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages und damit auch nicht auf die Zahlungspflicht. Sie besteht auch dann in voller Höhe fort, wenn der Kurs nur teilweise besucht wird.

Die Sprachschule Aktiv Stuttgart garantiert in keinem Kurs, dass eine definierte Niveaustufe erreicht wird. Es besteht lediglich die Möglichkeit Kursstunden zu erwerben, nicht jedoch Sprachlevels.

Allgemeine Geschäftsbedingungen– Sprachschule Aktiv Stuttgart.

Grundsätzliche Bedingungen

Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer seitens der Kursteilnehmer. Die Sprachschule Aktiv Stuttgart behält sich das Recht vor, auch während des Kurses einen Lehrer zu tauschen oder zu ersetzen.

Innerhalb der Kurse erfolgt eine fundierte Vorbereitung, auch auf interne und externe Prüfungen. Dennoch übernimmt die Sprachschule Aktiv Stuttgart keine Haftung für das Bestehen etwaiger Prüfungen.

Der Unterricht an gesetzlichen Feiertagen fällt aus. Grundsätzlich gibt es hierfür keine Ersatztermine. Der Kunde hat aus den ausgefallenen Stunden keinen anteiligen Rückerstattungsanspruch.

Sollte das Niveau eines Kursteilnehmers vom tatsächlichen Niveau des Kurses abweichen, so hat die Sprachschule Aktiv Stuttgart das Recht den Schüler in einen Kurs einzuteilen, der den faktischen Fähigkeiten des Teilnehmers entspricht. Die Grundlage für die Feststellung des Niveaus erfolgt anhand eines qualifizierten Einstufungstests. Der Kunde hat aus diesem Vorgang keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere einer Minderung der Kursgebühr oder ein Sonderkündigungsrecht sind ausgeschlossen.

Im Falle eines von den Behörden angeordneten Lockdowns und der damit verbundenen notwendigen Umstellung auf Online-Unterricht, entstehen dem Teilnehmer keine Ansprüche daraus, insbesondere eine Rückerstattung der Kursgebühr ist ausgeschlossen.

Alle Preise und Kursgebühren der Sprachschule Aktiv Stuttgart werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, da diese als Bildungsträger anerkannt ist und als solcher von der Regierung von der Umsatzsteuer befreit ist.

Widerruf und besondere Bestimmungen

Jedem Kunden steht nach Vertragsschluss das vierzehntägige, gesetzliche Widerrufsrecht zu. Um dieses Recht adäquat auszuüben, müssen keine Gründe angegeben, jedoch die Schriftform gewahrt werden.

Der Widerruf ist entweder per Mail an stuttgart@sprachschule-aktiv.de oder per Post an Sprachschule Aktiv Stuttgart, Schlossstraße 49 in 70174 Stuttgart zu richten.

Nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist, ist der Widerruf nicht mehr möglich.

Sollte der Kurs bereits innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist begonnen haben, besteht kein Widerrufsrecht mehr und die Kursgebühr ist in voller Höhe fällig.

Gemäß dem deutschen Zivilrecht besteht das vierzehntägige Widerrufsrecht nicht bei Verträgen die innerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Im Falle einer Sprachkursbuchung, die in den Räumlichkeiten der Sprachschule Aktiv Stuttgart durch ein unterschriebenes Anmeldeformular erfolgte, besteht kein Widerrufsrecht.

Einen Sprachkurs kann der Kunde bei der Sprachschule Aktiv Stuttgart nur über einen bestimmten Zeitraum oder über ein definiertes Unterrichtsstundenkontingent buchen.

Sollte ein Kursteilnehmer einen oder mehrere Unterrichtstermine nicht wahrnehmen können, so hat er keinen Anspruch auf einen anderen Termin oder auf eine Teilrückerstattung der Kursgebühr.

Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten den geschlossenen Vertrag nach der Probestunde (1 UE = 45 Minuten), die vorher mit der Verwaltung zu vereinbaren ist, zu stornieren. Die Probestunde gilt nicht bei Kursen welche für die Beantragung eines Visums gebucht wurden.

Diese Stornierung muss nicht begründet werden, aber der Schriftform genügen, sowie innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Probestunde erfolgen.
Wenn dieses Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird, verliert der zuvor geschlossene Vertrag seine Gültigkeit und wird aufgehoben. Die Probestunde ist damit kostenlos.

Das Sonderkündigungsrecht besteht andernfalls nicht. Es besteht insbesondere nicht, wenn der Kunde die zweite UE bereits besucht hat, wenn der Kunde in der ersten UE nicht anwesend war oder vom Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Probestunde Gebrauch gemacht wurde.
Im Falle einer Fortsetzung des Kurses, wird die Probestunde zum gebuchten Kontingent dazugezählt.

Der Wechsel der Lehrkraft zieht keinen Rückerstattungsanspruch oder ein Sonderkündigungsrecht nach sich.

Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl i.H.v. 4 Teilnehmern pro Kurs, verbleibt das Recht den Kurs zu verschieben bei der Sprachschule Aktiv Stuttgart. Der Kurs kann solange verschoben werden, bis die entsprechende Teilnehmerzahl erreicht ist.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Sprachkurses und einer zuvor vereinbarten Ratenzahlung, verliert diese ihre Gültigkeit und es sind alle Raten sofort fällig.

Die Intensivkurse finden gemäß dem Stundenplan der Sprachschule Aktiv Stuttgart täglich von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr statt. Sollten es betriebliche oder organisatorische Umstände erfordern, kann die Startzeit des Kurses um bis zu einer Stunde nach vorne (08:00 Uhr) oder um bis zu vier Stunden nach hinten (12:00 Uhr) gelegt werden.

Sollte der Unterricht aufgrund eines aufgetretene Coronafalls vorübergehend auf Online umgestellt werden müssen, berechtigt es den Schüler nicht, den Vertrag zu kündigen.

Aus diesem Vorgang hat der Kunde keinerlei Ansprüche, insbesondere ein Sonderkündigungsrecht oder eine Rückerstattung sind ausgeschlossen. Kann der Unterricht aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung nicht stattgefundener Stunden.

Besondere Bestimmungen bei Visakursen:

Bei der Buchung von Sprachkursen, die eine Erteilung eines Visums beinhalten, gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Kunde ist bei der Anmeldung verpflichtet anzugeben, dass es sich um einen Visakurs handelt. Ein Visakurs ist jeder Kurs, mit dessen Bestätigung ein Visum bei einer Behörde beantragt wird. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist bei Visakursen ausgeschlossen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, den gebuchten Kursbeginn – auch mehrfach – zu verschieben.

Jede Verschiebung des Kurses muss der Sprachschule vor Beginn des Sprachkurses in Textform angezeigt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hälfte der Kursgebühr im Voraus als Anzahlung zu leisten. Bei Buchungen bis zu 2 Monaten wird die gesamte Kursgebühr vorab fällig. Bei Buchungen ab 3 Monaten ist der Kunde dazu verpflichtet die Hälfte der Kursgebühr im Voraus als Anzahlung zu leisten. Die zweite Hälfte der Kursgebühr ist fällig zum Kursstart.

Wird die Erteilung des Visums durch die zuständige Behörde abgelehnt, so wird die geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR zurückerstattet, wenn der Sprachschule der Ablehnungsbescheid der zuständigen Behörde spätestens vier Monate nach dem geplanten ursprünglichen Kursbeginn vorgelegt wird. Unterbleibt eine fristgerechte Vorlage des Ablehnungsbescheids, so ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden veranlasste Verschiebung des Kurses vor dessen Beginn nicht schriftlich angezeigt oder wenn der Kursbeginn durch den Kunden um insgesamt mehr als vier Monate nach hinten verschoben wurde.

Anzahlung wird zurückerstattet (minus 250,00 € Bearbeitungsgebühr):
1. Ich habe die Sprachschule vor Kursbeginn schriftlich darüber informiert, dass ich nicht rechtzeitig zum Kursstart kommen kann.
UND:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid innerhalb von 4 Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.

Anzahlung wird nicht zurückerstattet:
1. Ich habe die Sprachschule nicht vor Beginn des Kurses schriftlich darüber informiert, dass ich nicht kommen kann.
ODER:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht innerhalb von 4 Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.

Das online Kommunikationstraining am Samstag findet nur bei Zustandekommen der Mindestteilnehmerzahl statt. Ein Anspruch auf Reduzierung bzw. Erstattung des Visa Kurspreises besteht bei Ausfall des Samstagsunterrichts nicht.

Die Intensivkurse am Vormittag finden regelmäßig von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. In seltenen Fällen behält sich die Sprachschule Aktiv vor, die Kurszeit aufgrund von organisatorischen Erfordernissen, anzupassen. Bei dem Intensivkurs am Vormittag ist die späteste Startzeit 12:00 Uhr. Diese Anpassung zieht kein Sonderkündigungsrecht oder den Anspruch auf eine Teilrückerstattung nach sich.

 

Telc Prüfung Anmeldung – Stornierung:

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und nicht stornierbar. Die Prüfungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen nach Anmeldung zu bezahlen. Der Anmeldeschluss zur Prüfung ist spätestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin. Eine Anmeldegebühr in Höhe von 15 € wird zzgl. zur Prüfungsgebühr erhoben. Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest. In diesem Falle fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,00 € an.

Spezielle Bestimmungen für Privat- und Firmenkurse

Bei Privat- und Firmenkursen können die gebuchten Unterrichtseinheiten flexibel und direkt mit dem Lehrer vereinbart werden.

Sollte der Kunde, gleich aus welchem Grund, einzelne Termine nicht wahrnehmen können, entstehen ihm dadurch keinerlei Ansprüche. Insbesondere ein Rückerstattungsanspruch oder das Verlegen des Unterrichts auf einen anderen Tag sind ausgeschlossen.

Bei Privat- und Firmenkursen besteht seitens des Kunden die Möglichkeit einen vereinbarten Termin bis zu 24 Stunden vor Beginn des Kurses abzusagen.
Diese Absage hat schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form zu erfolgen.
Im Falle einer rechtzeitigen und angemessenen Absage werden die Unterrichtseinheiten nicht berechnet und ein neuer Termin angesetzt.
Sollte der vereinbarte Termin später oder gar nicht abgesagt werden, zählen die Unterrichtseinheiten als gehalten und der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz.
Die zu vereinbarende Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 1 UE= 45 Minuten) pro Sitzung beträgt zwei.

Die gebuchten Kursstunden sind innerhalb eines Jahres abzuarbeiten. Sollte diese Jahresfrist überschritten werden, verfallen etwaige übrige Unterrichtseinheiten. Daraus entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere ein Rückerstattungsanspruch sowie Nachholtermine sind ausgeschlossen.

Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl

Sollte die Teilnehmerzahl eines Intensivkurses drei Teilnehmer unterschreiten, so wird die Unterrichtszeit auf drei statt vier UE gekürzt. Daraus entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere eine Minderung des Kurspreises oder ein Sonderkündigungsrecht sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss:

Die Sprachschule Aktiv Stuttgart übernimmt keine Haftung für Schädigungen, Unfälle und Verletzungen der Kursteilnehmer in oder auf dem Weg zur Sprachschule in Stuttgart. Ebenso übernimmt die Sprachschule Aktiv Stuttgart keine Haftungen für Diebstähle und Schädigungen von Eigentum innerhalb der Sprachschule in Stuttgart.

Stand: 06.09.2019