Visum mit Deutschkursen in Freising – Visum für Deutschland

Einreisevisum nach Deutschland mit Sprachkursen oder Aufenthaltstitel für den Deutschkurs in Freising verlängern

Wenn Sie vorhaben einen Deutschkurs in Freising zu buchen und Staatsbürger von gewissen nicht-EU-Länder sind, brauchen Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Personen, die innerhalb des Schengenraums wohnen, können ohne ein Visum an unseren Deutsch Sprachkursen teilnehmen. Im Normalfall ist es möglich sich maximal 90 Tage im Aufenthaltsort aufzuhalten, wenn sie ein Visum bekommen haben. Sobald dieses Zeitlimit überschritten worden ist, brauchen sie ein spezielles Visum. Der Antrag ist etwas mühsam und aufwendig. Jedoch sind wir von der Sprachschule Aktiv Freising für Sie da und helfen Ihnen gerne bei diesem Antrag, falls Sie vorhaben sich einen Sprachkurs an unserer Sprachschule in Freising zu sichern. Ebenso möglich ist es seinen deutschen Aufenthaltstitel mit unseren Sprachkursen um ein paar Monate zu erweitern, hierbei gilt aber entweder die Vollzahlung des Kurses im Voraus oder der Abschluss eines Ratenvertrages bis zur Übergabe des neuen Aufenthaltstitels.

Visum für Deutschkurse in Freising

Die Sprachschule Aktiv Freising hilft Ihnen das richtige Visum zu bekommen

Anfrage Sprachkurs in Freising

Die Visa-Kurse bzw. die Deutschkurse, die zur Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland dienen, die wir in diesem Fall anraten, weil sie die einzige gültige Kurswahl sind, sind Intensivkurse. Die Unterrichtseinheiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und dauern insgesamt 20 Unterrichtsstunden. Dazu gibt es folgende Preise: € 1.499,- für drei Monate, € 2.699,- für 6 Monate und € 5.199,- für 12 Monate. Die Behörden vergeben dafür dann ein Einreisevisum bzw. verlängern sie den Aufenthaltstitel für die Zeit des Kursbesuchs bei uns.

Für die Personen, die aus dem Schengenraum kommen, besteht kein großer Aufwand. Sie benötigen kein Visum, sondern nur einen rechtsgültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Bei diesen Angelegenheiten reicht es aus, sich bei uns online anzumelden.

Des Weiteren bitten wir Sie ein Datum für den Starttermin auszuwählen, der sich in dem Zeitraum von drei bis sechs Monaten nach Beantragung des Visums befindet.

Wenn Sie jenseits des Schengenraum leben, sollte der Erhalt eines Besuchervisum von 90 Tagen, in bestimmten Fällen ohne größere Probleme möglich seien. Aber um das Sprachniveau der Stufe B2 oder C1 zu erlernen, genügen Erfahrungsgerecht diese 90 Tage nicht aus. Wir empfehlen Ihnen einen Sprachkurs mit der Mindestdauer von sechs Monaten. Aber um auf der sicheren Seite zu stehen, raten wir zu einer Kursbuchung mit einer Dauer von neun oder zwölf Monaten. Bei diesen Vorkommnissen reicht aber ein Standardvisum nicht aus. Sie brauchen ein Visum für einen Sprachkurs.

Die Genehmigungswahrscheinlichkeit für das Visa für ein Sprachkurs ist höher, desto mehr Zeit sie sich für ihn nehmen und auch je mehr die Zukunftspläne in Deutschland auch realistisch aussehen. Für die besten Ergebnisse empfehlen wir, wie oben schon genannt einen Intensivkurs mit der Dauer von neun bis zwölf Monaten. Die Intensivkurse mit 20 Stunden sollten ausreichen. Wenn Sie Probleme mit der Beantragung des Visums oder der Verlängerung Ihres Aufenthalts haben, stehen wir Ihnen gerne zur Hilfe bereit. 

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Die unten vorgelegten Unterlagen sind für den Antrag eines Visums oder die Verlängerunge des Aufenthaltes in Freising erforderlich

– Ein gültiger Reisepass ist notwendig! Abseits des Schengenraums ist ein Personalausweis nicht ausreichend.

– Während dem Aufenthalt ist eine Krankenversicherung vonnöten, welche sie auch dementsprechend nachweisen müssen. Hierbei kann unser Partner Care Concept aus Deutschland weiterhelfen.

– Wenn sie einen längeren Aufenthalt zum Studium in Deutschland geplant haben, müssen sie damit rechnen das ein „Sperrkonto“ verlangt wird. In diesem Fall kann ein weiterer Partner von uns behilflich seien, die Firma Coracle.

– Ebenfalls müssen sie dhttps://www.coracle.de/blocked-account/application?rps=21SPRFR300en Visumantrag in zweifacher Ausführung ausfüllen bzw. ein Formular für einen Aufenthaltstitel und einen Termin bei der Ausländerbehörde haben.

-Auch notwendig ist es zwei Passfotos zu haben, die aktuell sind. Dazu sollten sie am besten zu einem professionellen Fotografen gehen. Er wird die gesetzlichen Vorgaben für Visums- oder Aufenthaltstitel-Fotos erfüllen. Die deutschen Botschaften weisen oft auf Fotografen für diese Fotos in ihrer Nähe hin.

– Außerdem ist es nötig nachzuweisen, dass Sie an einem Deutschkurs an unserer Schule teilnehmen. Hierzu gibt es unten mehr.

– Für gewöhnlich ist auch nach einem Nachweis einer abgeschlossenen Schul-, Berufs-, universitären Ausbildung oder eines mittleren Bildungsabschlusses gefragt.

-Dazu wird nach einem Nachweis verlangt, dass Sie das Visum bezahlt haben.

– Zuletzt ist für ein Einreisevisum ein Nachweis zwingend nötig, dass der Kurs vollständig oder wenigstens eine Anzahlung von 50% von ihnen dafür getätigt wurde. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels innerhalb Deutschlands muss der Kurs vollständig im Voraus bezahlt werden. Anteilig wird zurückgezahlt, sollte der Aufenthaltstitel nicht oder nur in Teilen der Kurszeit ausgestellt werden!

Sprachvisum für Deutschkurs in Freising

Der Prozess läuft wie folgt ab

Zuallererst müssen sie sich auf unserer Onlineseite  oder hier vor Ort bei unserem Büro in Freising für einen Sprachkurs anmelden. Danach zahlen sie bitte 50% der Sprachkursgebühren inklusive der Bearbeitungsgebühr im Wert von €200,- an. Diese wird später mit der Restgebühr verrechnet. Wird das Visum abgelehnt, wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückgezahlt. Des Weiteren brauchen wir eine Reisepasskopie von Ihnen, plus eine von uns an Sie versandt Vollmacht zur Visumsbearbeitungsabfrage mit Ihrer Unterschrift und Ihren Daten. Wenn dieser Schritt erfüllt wurde, stellen wir die benötigten Dokumente aus und schicken sie anschließend per DHL-Express-Sendung in Ihr Herkunftsland oder an Ihre deutsche Kontaktadresse. In den häufigsten Fällen bekommen die Personen ihr Visum, sollte dies jedoch aus irgendeinem Grund nicht möglich sein und Sie können deshalb den Deutschkurs nicht besuchen, werden die Kosten bis auf die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Außer die Bearbeitungsgebühr, weil der Dokumentenversand und die Ablehnungskosten für die Arbeitszeit der Visumsbeantragung mit Kosten verbunden ist. Wir hoffen Sie verstehen das!

Wenn Sie den Visumsbrief von unserer Seite aus empfangen haben, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten:

  1. Sie müssten bitte innerhalb von zwei Monaten einen Visumsantrags- bzw. Interviewtermin bei der deutschen Botschaft ausmachen und uns den offiziellen Nachweis darüber zusenden!
  2. Sie können den Starttermin zur Not noch einmalig kostenlos verschieben, die zweite Verschiebung kostet dann allerdings € 80,- zur erneuten Erstellung eines Visumsbriefes.
  3. Der Termin für den verschobenen Kursstart muss innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Kursstart des ersten Visumsbriefes liegen! Eine Verschiebung darüber hinaus ist nicht möglich!
  4. Bei Ablehnung des Visums senden Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid zu, ohne diesen ist eine Rückzahlung von Kursgebühren (exklusive € 200,- Bearbeitungsgebühr) unmöglich!
  5. Bitte kommunizieren Sie regelmäßig und transparent über den Verlauf Ihrer Visumsbeantragung bzw. die Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland.
  6. Nach Erhalt des Visums (unabhängig vom Beginn des Sprachkurses) wird dann auch die zweite Rate für den Sprachkurs sofort fällig!

Missachtung von den angegebenen Regeln wird nicht toleriert. Das bedeutet das wir gezwungen sind die Deutsche Botschaft, das Konsulat oder die Freisinger Ausländerbehörde zu informieren und unseren Visumsbrief einseitig aufkündigen!