Wenn Sie einen Visumsantrag für Deutschland stellen, um hierzulande studieren zu können, benötigen Sie ein Sperrkonto. Das gilt für ausländische Bewerber mit einem Herkunftsland außerhalb der EU und ERW. Eigentlich ist das Verfahren zur Öffnung eines solchen Kontos nicht kompliziert, jedoch gibt es da einiges zu beachten, um eine Verzögerung der Bestätigung zu vermeiden.

Was ist der Sinn eines Sperrkontos für ausländische Studenten?

Was ist der Sinn eines Sperrkontos für ausländische Studenten?

Mit Hilfe dieses Sperrkontos sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu finanzieren. Deshalb müssen Sie auf Ihr Sperrkonto für die Visumsdauer eines Jahres 10.332 Euro überweisen.

Damit verfügen Sie pro Monat über 861 € zur Deckung Ihrer Kosten wie Miete, Studiengebühren, Lebensmittel und sonstige anfallende Ausgaben. Sie dürfen pro Monat auch keinen höheren Betrag von Ihrem Konto in Deutschland abheben, es sei denn, Sie haben mehr Guthaben als gefordert.

Wo eröffne ich ein Sperrkonto?

Zwei populäre Anbieter sind Fintiba (https://www.fintiba.com/) oder die Deutsche Bank (https://bit.ly/3hzjnOI).

Wichtige Aspekte bei der Eröffnung eines Sperrkontos bei Fintiba:

Wichtige Aspekte bei der Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank:

Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung zur Eröffnung eines Sperrkontos?

Die Liste der Dokumente, die benötigt werden, hängt einerseits von Ihrem Herkunftsland ab und andererseits vom Anbieter, bei dem Sie Ihr Sperrkonto eröffnen. Bei Fintiba brauchen Sie lediglich einen Personalausweis bzw. einen Reisepass und die Bearbeitung geht relativ schnell, so dass Ihnen die Bestätigung rasch zugesandt wird. Bei der Deutschen Bank müssen Sie ein Bewerbungsformular, einen gültigen Reisepass, den Zulassungsbescheid von Ihrer Hochschule, eine Bankerklärung Ihres Einkommens und eine Bestätigung über die bezahlte Gebühr vorlegen

Wann eröffne ich mein Sperrkonto für den Visumsantrag in Deutschland?

Die Bearbeitung und damit die Zusendung der Bestätigung ist von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Teilweise werden die Anträge von ausländischen Studenten sogar abgelehnt. Häufig bleibt der Grund dafür unklar. Es empfiehlt sich also, das Sperrkonto gleich einzurichten, nachdem Sie den Zulassungsbescheid von Ihrer Universität erhalten haben.

Wann brauch ich kein Sperrkonto zum Sprachen lernen oder studieren in Deutschland?

Wenn eine in Deutschland permanent wohnhafte Person bestätigt, dass sie Ihre Ausgaben übernimmt oder ein Beleg für ein Stipendium oder die Bestätigung einer ausreichend monetären Situation der Eltern vorliegt.