Bildungsurlaub in Ingolstadt – für Sprachkurse
Die Sprachkurse von “Sprachschule Aktiv Ingolstadt” werden als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können gerne bei uns Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub gelten machen.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und ArbeiterInnen praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmäßig aufzufrischen und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z. T. voneinander abweichen.
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend disponieren kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 2 Monate vor Kursbeginn bei uns anzumelden.
Bundesland | Bildungsurlaubsgesetz |
---|---|
Baden-Württemberg | kein BU-Gesetz |
Bayern | kein BU-Gesetz |
Berlin | Einzelanerkennung |
Brandenburg | Einzelanerkennung |
Bremen | keine Anerkennung |
Hamburg | Globalanerkennung |
Hessen | Globalanerkennung |
Mecklenburg-Vorpommern | Einzelanerkennung |
Nierdersachsen | Einzelanerkennung |
Nordrhein-Westfalen | keine Anerkennung |
Rheinland-Pfalz | Einzelanerkennung |
Saarland | Keine Anerkennung |
Sachsen | Kein BU-Gesetz |
Sachsen-Anhalt | Einzelanerkennung |
Schleswig-Holstein | Globalanerkennung |
Thüringen | Kein BU-Gesetz |
Bekomme ich während der Zeit meines Bildungsurlaubs mein Gehalt?
Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr volles Gehalt.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder telefonisch:
Mail: info@sprachschule-aktiv-ingolstadt.de
Tel.: 0841 / 88 52 66 77