Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sprachschule Aktiv Frankfurt

Stand: Januar 2026

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sprachschule Aktiv Frankfurt
Stand: März 2025


1. Allgemeine Bestimmungen

Mit der Anmeldung zu einem Kurs kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden (Teilnehmer/in) und der Sprachschule Aktiv Frankfurt zustande. Die Anmeldung kann online über die Anmeldeformulare oder schriftlich erfolgen.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kursgebühr vor Kursbeginn vollständig zu begleichen. Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die erste Rate vor Kursbeginn fällig.

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder bar im Büro der Sprachschule Aktiv Frankfurt. Die Sprachschule ist zur Kursdurchführung nur verpflichtet, wenn die Kursgebühr vollständig eingegangen ist.

Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Bei Intensivkursen in Mini-Gruppen umfasst eine Unterrichtseinheit 60 Minuten.

Anmeldungen, Stornierungen und sonstige rechtsverbindliche Erklärungen bedürfen der Textform (E-Mail, Fax oder Brief). Lehrkräfte sind nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen entgegenzunehmen.

Die Sprachschule Aktiv Frankfurt behält sich vor, Kursräume je nach Verfügbarkeit zu wählen. Ein Anspruch auf bestimmte Räume oder bestimmte Lehrkräfte besteht nicht.

Die Sprachschule setzt überwiegend muttersprachliche Lehrkräfte ein; ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Die Sprachschule Aktiv Frankfurt übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Bestehen von Prüfungen.


2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen (§§ 312g, 355 BGB).

Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief).

Ein Muster-Widerrufsformular ist am Ende dieser AGB beigefügt.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen der Sprachschule Aktiv Frankfurt geschlossen werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Hat der Teilnehmer verlangt, dass der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er der Sprachschule eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Fehlzeiten, Krankheit, private Gründe oder sonstige Abwesenheiten begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Umbuchung oder Rückerstattung von Unterrichtsstunden.

Ein Wechsel der Lehrkraft oder organisatorische Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht.

Im Falle höherer Gewalt (z. B. Pandemien) oder behördlich angeordneter Schließungen wird der Unterricht in gleichwertiger Form (z. B. online oder hybrid) fortgeführt. Rückerstattungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.


3. Privat-, Paar- und Firmenkurse

Die Termine werden flexibel zwischen Teilnehmer und Sprachschule bzw. Lehrkraft vereinbart.

Paarkurse umfassen in der Regel 24 Unterrichtsstunden.

Privat- und Firmenkurse können in frei wählbarer Stundenzahl gebucht werden. Die gebuchte Stundenzahl ist verbindlich.

Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Absage verfällt die Unterrichtsstunde ersatzlos.

Gebuchte Unterrichtsstunden müssen innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum wahrgenommen werden. Danach verfallen sie, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von der Sprachschule zu vertreten ist.

Eine Übertragung gebuchter Stunden auf Dritte ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Sprachschule möglich.


4. Gruppen- und Intensivkurse

Gruppenkurse umfassen 24 Unterrichtsstunden (12 × 90 Minuten). Intensivkurse umfassen 20 Unterrichtsstunden pro Woche.

Kursbeginn und Unterrichtszeiten sind festgelegt. Änderungen aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Sprachschule berechtigt, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

Umbuchungen sind bis spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn schriftlich möglich. Die Sprachschule behält sich vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.


5. Geringe Teilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird der Kurs mit angepasstem Stundenumfang durchgeführt:

  • Intensivkurs (Mindestteilnehmerzahl 4):
    bei 3 Teilnehmern → 2 × 60 Minuten pro Tag (10 Stunden/Woche)

  • Intensivkurs Deutsch (Mindestteilnehmerzahl 8):
    bei 4–7 Teilnehmern → 2 × 60 Minuten pro Tag (10 Stunden/Woche)

  • Gruppenkurse (Mindestteilnehmerzahl 4):
    bei 3 Teilnehmern → 20 Unterrichtseinheiten
    bei 2 Teilnehmern → 16 Unterrichtseinheiten


6. Besondere Bestimmungen für Visakurse

Teilnehmer, die eine Kursbescheinigung für ein Sprachvisum benötigen, müssen sich verbindlich anmelden und eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % der Gesamtsumme, mindestens jedoch 559 €, leisten. Erst nach Zahlungseingang wird eine Kursbestätigung ausgestellt.

Nach Ausstellung der Kursbestätigung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich im Falle einer nachweislich rechtskräftigen Visumsablehnung.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 8 Wochen nach Ausstellung der Kursbestätigung einen Nachweis über die Terminvereinbarung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Erfolgt dies nicht, behält sich die Sprachschule eine Meldung an die zuständige Behörde vor.

Im Falle einer Visumsablehnung werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet, abzüglich 559 € für den ersten Kursblock (Kursplatz-Reservierung und Planungssicherheit). Voraussetzung ist die fristgerechte Vorlage des Ablehnungsbescheids spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn.

Kann der Kursbeginn aufgrund verspäteter Visumserteilung nicht eingehalten werden, kann der Kurs einmalig kostenfrei, ein weiteres Mal gegen eine Bearbeitungsgebühr von 80 € um bis zu drei Monate verschoben werden.

Für Visakurse besteht Anwesenheitspflicht. Mehrfache unentschuldigte Abwesenheit wird der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet. Die Einwilligung hierzu wird mit der Anmeldung erteilt.

Teilnehmer, die aufgrund einer Kursbescheinigung ein Visum erhalten haben, können den Kurs nicht stornieren.


7. Probestunden

Probestunden sind unverbindlich.

Bei anschließender verbindlicher Anmeldung wird die Probestunde als reguläre Unterrichtsstunde berechnet.

Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 48 € erhoben.


8. telc-Prüfungen

Die Anmeldung zu einer telc-Prüfung ist verbindlich. Nach dem offiziellen Anmeldeschluss (16 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin) ist eine Stornierung ausgeschlossen.

Die Prüfungsgebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach Anmeldung fällig. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € erhoben.

Die Durchführung einer telc-Prüfung setzt das Vorliegen einer Mindestteilnehmerzahl von zwei angemeldeten Prüfungsteilnehmern voraus.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Sprachschule Aktiv Frankfurt berechtigt, den Prüfungstermin abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Anmeldung des Teilnehmers nach dessen Wahl entweder
– kostenfrei auf den nächstmöglichen verfügbaren Prüfungstermin umgebucht oder
– nach vorheriger Absprache storniert; bereits gezahlte Prüfungsgebühren werden vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten), sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sprachschule vorliegt.

Bei Krankheit am Prüfungstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ohne Attest gilt die Prüfung als nicht abgelegt; eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen.


9. Gutscheine

Gutscheine sind nicht bar auszahlbar.

Sie sind 12 Monate ab Kaufdatum gültig.

Eine Verrechnung mit weiteren Leistungen ist möglich.

Eine Auszahlung des Restwerts ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


10. Haftung

Die Haftung der Sprachschule Aktiv Frankfurt und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Sprachschule nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Sprachschule nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Diebstahl oder Schäden auf dem Schulweg ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


11. Datenschutz

Die Sprachschule Aktiv Frankfurt verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrags, zur Kursorganisation sowie – bei Visakursen – zur Kommunikation mit Behörden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Sprachschule Aktiv Frankfurt zu entnehmen.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Sprachschule Aktiv Frankfurt
Eschersheimer Landstraße 34
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: info@sprachschule-aktiv-frankfurt.net
Fax: 069 – 90500 525

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


(Name des Kurses / Kursart)

Bestellt am: ____________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift: __________________________

Datum: ____________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________

 

Muster-Widerrufsformular