Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprachschule Aktiv Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte:
3. Spezielle Bestimmungen für Privat-, Paar- und Firmenkurse
4. Spezielle Bestimmungen für Gruppen- und Intensivkursen
5. Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl
6. Spezielle Bestimmungen für Deutschkurse
7. Probestunden
8. telc Prüfung, Anmeldung, Stornierung
9. Gutscheine
10. Haftungsausschluss

 

 

1. Allgemeine Bestimmungen:

  1. Durch die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt ein Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Sprachschule Aktiv Frankfurt. Die Anmeldung kann über die Online-Formulare oder über das schriftliche Anmeldeformular der Sprachschule Aktiv Frankfurt erfolgen.
  2. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde die Kursgebühren vor Kursbeginn vollständig zu begleichen. Bei einer Ratenzahlung ist die erste Rate vor Kursbeginn zu begleichen. Die Bezahlung kann per Banküberweisung getätigt werden. Vor Ort kann die Bezahlung bar erfolgen.
  3. Die Buchung eines Kurses jeglicher Form bedarf einer verbindlichen Anmeldung. Die Sprachschule Aktiv Frankfurt ist zur Kursdurchführung nur verpflichtet, wenn die Kursgebühr bei der Sprachschule Aktiv Frankfurt eingegangen ist.
  4. Die Unterrichtsstunde bei allen Kursen, außer bei Intensivkursen in der Mini-Gruppe, beträgt 45 Minuten. Die Unterrichtsstunde bei Intensivkursen in der Mini-Gruppe beträgt 60 Minuten.
  5. Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge werden telefonisch oder mündlich in unserem Kundenbüro nicht angenommen. Jede Anmeldung, Stornierung und Antrag jeglicher Art bedarf der Schriftform (bevorzugt per Email – per Post oder Fax auch möglich). Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen, Stornierungen und Anträge anzunehmen.
  6. Sprachschule Aktiv Frankfurt behält es sich vor, die Räumlichkeiten für die Kurse je nach Verfügbarkeit zu buchen.
  7. Sprachschule Aktiv Frankfurt verpflichtet für die Durchführung der Kurse hauptsächlich muttersprachliche Lehrkräfte. Die Kursteilnehmer können jedoch keinen Anspruch auf Kurse mit einer bestimmten Lehrkraft erheben.
  8. Sprachschule Aktiv Frankfurt ist stets bemüht, den Lehrstoff so zu gestalten, dass die Anforderungen der Kunden erfüllt werden, übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Nichterreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Nichtbestehen von Prüfungen.
  9. Die Preise der Sprachkurse der Sprachschule Aktiv Frankfurt verstehen sich ohne deutsche Umsatzsteuer. Jegliche Mehrwert- oder Umsatzsteuerzahlungen, die im Ausland anfallen können, trägt der Kunde.

 

 

2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte:

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Sprachschule Aktiv Frankfurt (info@sprachschule-aktiv-frankfurt.net, Eschersheimer Landstraße 34, 60322 Frankfurt am Main, Telefon: 069 90 500 523, Telefax: 069 90500 525) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden Sie es zurück.

An

Sprachschule Aktiv Frankfurt
Eschersheimer Landstraße 34

60322 Frankfurt am Main

Email: info@sprachschule-aktiv-frankfurt.net

Telefon: 069 – 90 500 523

Telefax. 069 – 90 500 525

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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(Name der Dienstleistung und Preis)

Name und Anschrift des Verbrauchers

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Datum

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Unterschrift Kunde
(nur bei schriftlichem Widerruf)

Muster-Widerrufsformular FFM

Gemäß dem deutschen Zivilrecht besteht das vierzehntägige Widerrufsrecht nicht bei Verträgen, die innerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Im Falle einer Sprachkursbuchung, die in den Räumlichkeiten der Sprachschule Aktiv Frankfurt durch ein unterschriebenes Anmeldeformular erfolgte, besteht kein Widerrufsrecht. Sollte ein Kursteilnehmer einen oder mehrere Unterrichtstermine nicht wahrnehmen können, so hat er keinen Anspruch auf einen anderen Termin oder auf eine Teilrückerstattung der Kursgebühr. Der Wechsel der Lehrkraft zieht keinen Rückerstattungsanspruch oder ein Sonderkündigungsrecht nach sich. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Sprachkurses und einer zuvor vereinbarten Ratenzahlung, verliert diese ihre Gültigkeit und es sind alle Raten sofort fällig.

  1. Die Buchung der Kurse erfolgt für einen vorab festgelegten Zeitraum bzw. eine vorab festgelegte Stundenanzahl bei Privat- und Firmenkursen. Bei nicht wahrgenommenen Terminen und/oder Unterbrechungen der Sprachkurse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf Ersatzunterricht, dieser setzt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nicht außer Kraft.
  2. Die Kursteilnehmer haben das Recht, den gebuchten Kurs nach der ersten Unterrichtsstunde zu stornieren, falls der Unterricht nicht den Erwartungen des Kursteilnehmers entspricht. Der Stornoantrag muss dabei spätestens 24 Stunden nach der ersten Unterrichtsstunde eingereicht werden und muss schriftlich erfolgen.
  3. Sprachschule Aktiv Frankfurt behält es sich in Ausnahmefällen vor, die Lehrkraft zu wechseln. In diesem Fall ist der Kursteilnehmer nicht berechtigt, den Kurs zu stornieren.
  4. Die bloße Abwesenheit in einem Kurs gilt nicht als Abmeldung, wodurch die Pflicht zur Begleichung der Kursgebühr erhalten bleibt.
  5. Kann der Unterricht aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung nicht stattgefundener Stunden.
    Sollte die Sprachschule aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, wie z.B. zur Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen und Infektionskrankheiten, ausnahmsweise vorübergehend schließen oder schließen müssen, so berechtigt dieser Umstand den Schüler nicht zu einer Kündigung des Vertrages. Auch eine bereits geleistete (An-)Zahlung kann aus diesem Grund nicht zurückgefordert werden.
    Vielmehr ruht der Vertrag während der Dauer der Schließung der Sprachschule und wird nach Wegfall des Schließungsgrundes unverändert fortgeführt. Die Sprachschule verpflichtet sich, die Schüler über die Schließung der Schule und die geplante Wiederaufnahme des Unterrichts rechtzeitig zu informieren.

 

3. Spezielle Bestimmungen für Privat-, Paar- und Firmenkurse:

  1. Bei Privat-, Paar- und Firmenkursen haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, die Termine nach Belieben mit der Sprachschule Aktiv Frankfurt, oder mit der gebuchten Lehrkraft, direkt zu vereinbaren.
  2. Die Paarkurse beinhalten 24 Unterrichtsstunden.
  3. Bei Privat- und Firmenkursen hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie viele Unterrichtsstunden gebucht werden. Die Buchung einer bestimmten Anzahl der Stunden ist verbindlich. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages, falls er die vollen vorab gebuchten Stunden nicht mehr wahrnehmen möchte.
  4. Kann ein vorab vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Sprachschule Aktiv Frankfurt schriftlich (E-Mail / Fax) abgesagt werden (bei Sonn- und Feiertagen am letzten Werktag bis 12 Uhr vor dem vereinbarten Termin). In diesem Fall wird der Termin neu festgelegt, wodurch die Unterrichtsstunden verschoben werden. Wird der Termin zu spät oder nicht abgesagt, besteht kein Anspruch auf die Nachholung der verpassten Unterrichtsstunden.
  5. Gebuchte Unterrichtsstunden im Rahmen von Privat-, Paar- und Firmenkursen müssen innerhalb eines Jahres ab der Ausstellung der Rechnung in Anspruch genommen werden. Nach einem Jahr verfallen die Stunden. Die Sprachschule Aktiv Frankfurt leistet keine Rückzahlung auf nicht genommene Stunden.
  6. Unterrichtsstunden, die bereits bezahlt wurden, können nach Rücksprache mit der Sprachschule Aktiv Frankfurt auf Dritte übertragen werden. In diesem Fall muss der Kursteilnehmer eine schriftliche Erklärung abgeben.

 

4. Spezielle Bestimmungen für Gruppen-, und Intensivkurse:

  1. Die Gruppenkurse beinhalten 24 Unterrichtsstunden, die regelmäßig an 12 vorab festgelegten Terminen unterrichtet werden. Die Intensivkurse beinhalten 20 Unterrichtsstunden pro Woche mit 4 Unterrichtsstunden täglich.
  2. Die Anfangstermine aller Kurse sind fest. Die Sprachschule Aktiv Frankfurt behält es sich in Ausnahmefällen vor, die Kurstermine zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen werden die Kursteilnehmer rechtzeitig über jede Änderung in Kenntnis gesetzt.
  3. Wird für einen Sprachkurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält es sich die Sprachschule Aktiv Frankfurt vor, den Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Bei einer Annullierung des Kurses wird die bezahlte Kursgebühr des Teilnehmers rückerstattet, falls dieser sich mit einer Verschiebung des Kurses nicht einverstanden erklärt.
  4. Eine Umbuchung beziehungsweise ein Kurswechsel ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt in Absprache mit der Sprachschule Aktiv Frankfurt. Die Umbuchung muss schriftlich, mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn, beantragt werden. Erfolgt kein schriftlicher Antrag oder wird dieser zu spät eingereicht, behält es sich die Sprachschule Aktiv Frankfurt vor, diesen abzulehnen.
  5. Nach Beendigung eines Kurses hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, einen Folgekurs zu besuchen. Jeder Folgekurs bedarf einer erneuten Anmeldung. Ohne eine wirksame Anmeldung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Kursplatzreservierung.

 

5. Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl:

  1. Bei Privat-, Paar- und Firmenkurse finden die Bestimmungen aus §3 Anwendung.
  2. Sollte bei Intensiv- (außer Deutsch) oder Gruppenkursen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird der betroffene Kurs mit verkürzten Stunden unter gleich bleibenden Zahlungsbedingungen veranstaltet:

2.1. Bei Intensivkursen (Mindestteilnehmerzahl 4 Personen) werden mit 3 Teilnehmern 2 Unterrichtsstunden à 60 Minuten pro Tag unterrichtet, (10 Stunden á 60 Minuten / Woche).

2.2. Bei Intensivkursen Deutsch (Mindestteilnehmerzahl 8 Personen) werden mit 4-7 Teilnehmern 2 Unterrichtsstunden à 60 Minuten pro Tag unterrichtet (10 Stunden á 60 Minuten / Woche).

2.2. Bei Gruppenkursen (Mindestteilnehmerzahl 4 Personen) werden mit 3 Teilnehmern 20 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, mit 2 Teilnehmern 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten unterrichtet .

 

6. Besondere Bestimmungen für Visakurse (Deutschkurse mit Visumszweck):

Für Deutschkurse, die im Zusammenhang mit der Beantragung eines Einreisevisums oder der Verlängerung eines Aufenthaltstitels stehen (nachfolgend „Visakurse“ genannt), gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sprachschule Aktiv Frankfurt die nachstehenden Sonderregelungen:

    1. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
      Die Sprachschule Aktiv Frankfurt unterstützt Kursteilnehmende auf Wunsch bei der Beantragung eines Visums für die Dauer des gebuchten Deutschkurses. Voraussetzung hierfür ist eine verbindliche Anmeldung zum Kurs sowie die vollständige Zahlung der Kursgebühr für den ersten Kursmonat. Erst nach Eingang der Zahlung wird eine offizielle Kursbestätigung zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde ausgestellt.

    2. Bindung an den Kurs und Ausschluss der Kündigung
      Nach Ausstellung der Kursbestätigung ist eine ordentliche Vertragskündigung durch den Teilnehmenden ausgeschlossen. Ebenso ist ein Wechsel zu einer anderen Filiale innerhalb der Sprachschule Aktiv Gruppe nicht möglich.
      Kursteilnehmende, die eine Kursbestätigung zur Beantragung eines Visums erhalten oder auf Grundlage dieser Bestätigung ein Visum erlangt haben, sind zur Teilnahme am gebuchten Kurs verpflichtet. Eine Stornierung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

    3. Nachweis der Visumsbeantragung
      Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, binnen acht (8) Wochen nach Ausstellung der Kursbestätigung einen offiziellen Antragstermin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde zu vereinbaren und der Sprachschule eine Terminbestätigung vorzulegen.
      Erfolgt dieser Nachweis nicht fristgerecht, behält sich die Sprachschule das Recht vor, die zuständige Auslandsvertretung und/oder Ausländerbehörde über einen möglichen Missbrauch des Visaverfahrens zu informieren.

    4. Rückerstattung bei Visumsablehnung
      Im Falle einer rechtskräftigen Ablehnung des Visumantrags erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Kursgebühren unter folgenden Bedingungen:

      • Die Sprachschule Aktiv Frankfurt behält in jedem Fall den vollen Betrag des ersten Kursmonats in Höhe von 559,00 EUR ein.

      • Weitere bereits geleistete Kursgebühren werden zurückerstattet.

      • Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei fristgerechter Vorlage des offiziellen Ablehnungsbescheides des zuständigen deutschen Konsulats.

      • Die erforderlichen Dokumente müssen mindestens sieben (7) Werktage vor Kursbeginn vollständig per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht werden.

    5. Verschiebung des Kursbeginns
      Kann der Kursbeginn aufgrund einer verzögerten Visumserteilung nicht eingehalten werden, kann der Kurs einmalig und kostenfrei um maximal drei (3) Monate verschoben werden.
      Eine zweite Verschiebung um weitere bis zu drei (3) Monate ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 EUR möglich.

    6. Anwesenheitspflicht und Meldepflicht bei Abwesenheit
      Für alle Visakurse gilt eine uneingeschränkte Anwesenheitspflicht.
      Teilnehmende, die unentschuldigt an zwei (2) oder mehr aufeinanderfolgenden Kurstagen oder an insgesamt fünf (5) nicht aufeinanderfolgenden Kurstagen innerhalb von zwei (2) Kurswochen fehlen, werden von der Sprachschule als abwesend gemeldet. Diese Meldung erfolgt an die zuständige Ausländerbehörde.

    7. Kurszeiten und organisatorische Änderungen
      Die regulären Unterrichtszeiten für Intensivkurse am Vormittag sind von 09:00 bis 12:45 Uhr.
      Die Sprachschule Aktiv Frankfurt behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen Kurszeiten anzupassen. Im Falle einer Anpassung darf der Unterrichtsbeginn jedoch frühestens um 09:00 Uhr und spätestens um 13:00 Uhr erfolgen.
      Eine Änderung der Kurszeit innerhalb dieses Rahmens begründet weder ein Sonderkündigungsrecht noch einen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der Kursgebühren.

7. Probestunden:

  1. Die Probestunden, die die Sprachschule Aktiv Frankfurt anbietet, sind für die Teilnehmer unverbindlich. Wenn der Teilnehmer mit der Probestunde nicht zufrieden war, hat er keinerlei Verpflichtungen.
  2. Bei einer anschließenden Anmeldung zum Kurs wird die Probestunde als reguläre Unterrichtsstunde berechnet.
  3. Bei Gruppen- und Intensivkursen beträgt die Probestunde die Dauer einer Kurssitzung.
  4. Die Probestunde im Rahmen eines Privat-, Paar- oder Firmenkurses beträgt 45 Minuten.
  5. Meldet sich der Teilnehmer für eine unverbindliche Probestunde an und erscheint nicht zu dem vereinbarten Termin, wird ihm eine Rechnung in Höhe von 48,00 Euro ausgestellt.
  6. Eine Abmeldung von der Probestunde bedarf der Schriftform und muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Sprachschule Aktiv Frankfurt eingereicht werden. Andernfalls wird dem Teilnehmer eine Rechnung in Höhe von 48,00€.

 

8. telc Prüfung, Anmeldung, Stornierung:

  1. Die Anmeldung zur Telc Prüfung ist verbindlich und ist nicht stornierbar. Die anfallende Prüfungsgebühr ist innerhalb von fünf Tagen nach Anmeldung zur Prüfung zu bezahlen.  Der Anmeldeschluss zur Prüfung ist spätestens zehn Werktage vor dem Prüfungstermin. Zusätzlich ist eine Anmeldegebühr i.H.v. 15 € zu entrichten. Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest.

 

9. Gutscheine:

  1. Gutscheine können nicht bar ausbezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen verrechnet wird. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins (Leistungsgutschein) beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Gutscheinkauf). Ein Kurswechsel ist grundsätzlich je nach freien Kapazitäten möglich.

 

10. Haftungsausschluss:

  1. Die Sprachschule Aktiv Frankfurt übernimmt keine Haftung für Schädigungen, Unfällen und Verletzungen der Kursteilnehmer oder Diebstähle und Schädigungen ihres Eigentums während des Unterrichts und unterwegs zu und von der Sprachschule.
  2. Die Sprachschule Aktiv Frankfurt übernimmt keine Haftung für mögliche materielle Schäden, die durch die Wissensvermittlung entstehen.

 

Stand: Januar 2025