Bildungsurlaub in Freising
Die Sprachkurse in Englisch und Spanisch der Sprachschule Aktiv werden als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können gerne bei uns Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub in Freising gelten machen. Sie arbeiten in Bayern aber der Mutterkonzern oder Firma befindet sich z.B. in Frankfurt, Hamburg oder Berlin? Dann können Sie trotzdem einen Bildungsurlaub beantragen.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder telefonisch:
info@sprachschule-aktiv-freising.de
Tel.: 08161/53 73 001
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und ArbeiterInnen praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmäßig aufzufrischen und am politisch & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z. T. voneinander abweichen. Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub.Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend planen kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 2 Monate vor Kursbeginn bei uns anzumelden.
Bekomme ich während der Zeit meines Bildungsurlaubs mein Gehalt?
Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr volles Gehalt.
In welchen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub?
Bundesland | Bildungsurlaub-Gesetz |
Baden-Württemberg | kein BU-Gesetz |
Bayern | kein BU-Gesetz |
Berlin | Einzelanerkennung |
Brandenburg | Einzelanerkennung |
Bremen | keine Anerkennung |
Hamburg | Globalanerkennung |
Hessen | Globalanerkennung |
Mecklenburg-Vorpommern | Einzelanerkennung |
Niedersachsen | Einzelanerkennung |
Nordrhein-Westfalen | keine Anerkennung |
Rheinland-Pfalz | Einzelanerkennung |
Saarland | keine Anerkennung |
Sachsen | kein BU-Gesetz |
Sachsen-Anhalt | Einzelanerkennung |
Schleswig-Holstein | Globalanerkennung |
Thüringen | kein BU-Gesetz |