Bildungsurlaub in Freising

Freising

Die Sprachkurse in Englisch und Spanisch der  Sprachschule Aktiv  werden als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können gerne bei uns Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub in Freising gelten machen. Sie arbeiten in Bayern aber der Mutterkonzern oder Firma befindet sich z.B. in Frankfurt, Hamburg oder Berlin? Dann können Sie trotzdem einen Bildungsurlaub beantragen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder telefonisch:
info@sprachschule-aktiv-freising.de
Tel.: 08161/53 73 001

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und ArbeiterInnen praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmäßig aufzufrischen und am politisch & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z. T. voneinander abweichen. Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub.Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend planen kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 2 Monate vor Kursbeginn bei uns anzumelden.

Bekomme ich während der Zeit meines Bildungsurlaubs mein Gehalt?

Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr volles Gehalt.

In welchen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub?

Bundesland Bildungsurlaub-Gesetz
Baden-Württemberg kein BU-Gesetz
Bayern kein BU-Gesetz
Berlin Einzelanerkennung
Brandenburg Einzelanerkennung
Bremen keine Anerkennung
Hamburg Globalanerkennung
Hessen Globalanerkennung
Mecklenburg-Vorpommern Einzelanerkennung
Niedersachsen Einzelanerkennung
Nordrhein-Westfalen keine Anerkennung
Rheinland-Pfalz Einzelanerkennung
Saarland keine Anerkennung
Sachsen kein BU-Gesetz
Sachsen-Anhalt Einzelanerkennung
Schleswig-Holstein Globalanerkennung
Thüringen kein BU-Gesetz